Auf ein Wort:

Es geht nicht anders, auch wir benötigen das sog. "Kleingedruckte", nämlich allgemeine Geschäftsbedingungen, also AGB. Wir haben uns aber bemüht, sie so verständlich wie möglich zu formulieren. Das kann nicht immer gelingen, weil manche Formulierungen aus formalen und juristischen Gründen nun eben so sein müssen wie sie sind.

Falls Sie auf eine solche Formulierung stoßen und Fragen dazu haben, wie wir etwas meinen oder was es bedeutet und was eigentich damit beabsichtigt ist, zögern Sie nicht und fragen Sie uns. Wir werden uns Mühe geben, Ihre Fragen zu klären.

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Unsere AGB

AGB für Mietverträge, die über Vermietungsplattformen bzw. unsere Homepage

 

zwischen mainz-lounge.de Thorsten und Volker Griebel GbR, An den Platzäckern 25, 55127 Mainz (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter zu Stande kommen.

 

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsangebots gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Person des Mieters und Wohnraumnutzers

Soweit der Wohnraumnutzer nicht identisches mit dem Mieter ist, hat der Mieter die Person des Wohnraumnutzers namentlich unter Angabe dessen Adressdaten mitzuteilen. Der Mieter stellt sicher, dass der Wohnraumnutzer die auf die Nutzung des Mietgegenstandes bezogenen Pflichten einhält. Der Mieter hat ein dem Wohnraumnutzer bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden wie eigenes Verschulden zu vertreten. Im Folgenden wird der Begriff des „Mieters“ mit dem des „Wohnraumnutzers“ gleichgesetzt.

 

§ 3 An- und Abreise

Der Mieter kann die gemietete Ferienwohnung am Anreisetag frühestens um 16:00 Uhr beziehen. Die Anreise (Check-in) ist in der Zeit von 16:00 bis 20:00 Uhr möglich. Anreisen außerhalb dieses Zeitrahmens sind nach individueller Absprache möglich. Für Anreisen vor 16:00 Uhr und nach 20:00 Uhr erheben wir eine Gebühr von 25 Euro.

 

Wird der Zeitpunkt der Anreise seitens des Mieters verschoben, wird die Reservierung der Unterkunft längstens bis 16.00 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages aufrechterhalten. Danach entfällt die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Reservierung.

 

Schadenersatzansprüche des Mieters sind ausdrücklich ausgeschlossen, falls die Unterkunft nicht  zur geplanten Check-in Zeit zur Verfügung steht.

 

Am Abreisetag ist die Unterkunft, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist, bis spätestens 10.00 Uhr dem Vermieter zur Verfügung zu stellen und der Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.

 

Am Abreisetag sind vom Mieter sämtliche eingebrachte Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Grobe Verunreinigungen (Backofen, Kochfeld, Mikrowelle, etc.) sind zu beseitigen.

 

§ 4 Kaution

Der Mieter verpflichtet sich zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Vermieters eine Kaution zu zahlen, deren Höhe sich nach der Vereinbarung des Mietvertrags richtet. Sie ist im Voraus und zwar spätestens zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste / Betrag im Mietvertrag. Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum der Bestätigung der Reservierung eine Anzahlung von 25 % der Gesamtmiete zu leisten. Der Restbetrag von 75 % der Gesamtmiete ist spätestens 3 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Liegen zwischen der Reservierungsbestätigung und dem Einzug weniger als 10 Tage, ist die Gesamtmiete sofort im Voraus zur Zahlung fällig. Wird eine Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur sofortigen Neuvermietung. Die Stornierungs- und Kündigungsvorschriften bleiben hiervon unberührt.

 

§ 6 Ausstattung und Nutzung der Mietsache

Die Nutzung der Mietsache ist ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB zulässig. Sie darf nur zu den im Vertrag bestimmten Zwecken genutzt werden. Die Überlassung des Gebrauchs an Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Personen, die sich besuchsweise kurzzeitig in den Räumen aufhalten. Der Mieter übernimmt die Haftung für diese Personen.

 

Bauliche Veränderungen an und in dem Mietobjekt, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und dergleichen dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Vermieters vorgenommen werden. Der Mieter ist zum Ende der Mietzeit verpflichtet, Um- und Einbauten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten handwerksgerecht wiederherzustellen. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Dekorationsschäden. Etwaige Entsorgungskosten nach Auszug trägt der Mieter.

 

Die Ferienwohnung wird vollmöbliert und mit vollständiger Küchenausstattung (Inventar) vermietet. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar, Ausstattung, Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Inventar darf nicht aus der Ferienwohnung entfernt werden. Während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände hinsichtlich des Inventars hat der Mieter zu ersetzen. Bei Verstoß gegen die Hausordnung oder vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung durch den Mieter (z.B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens) sowie bei Nichtzahlung der Miete, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

Wenn während des Mietverhältnisses Mängel an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar   auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort mitgeteilt werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Beendigung des Mietverhältnisses der Ferienwohnung beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls von Schadenersatzforderungen ausgeschlossen.

 

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

 

Das Halten von Haustieren ist nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet.

 

Das Rauchen in der Wohnung ist nur in den in der Hausordnung genannten Bereichen gestattet.

 

§ 7 Haftung des Vermieters

Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für Sachmängel der Mietsache gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

 

Schadensersatzansprüche des Mieters, gleich welcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Vermieters und für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die Überlassung der Mietsache entsprechend den Regelungen dieses Vertrages und der Zugang dazu.

 

Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für evtl. durch Dritte verursachte Überschwemmung, Durchfeuchtung, Verstopfung etc. im Keller sowie in der Wohnung entstehende Wasserschäden.

 

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für durch den Mieter eingebrachte persönliche Gegenstände.

 

Die Beschreibungen auf unserer Homepage sowie in den Vermietungsportalen wurden nach bestem Wissen erstellt. Fotos und Texte bzw. Darstellungen und Beschreibungen dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Einrichtung und Ausstattung ausdrücklich vor.

 

§ 8 Internetnutzung

Der Vermieter stellt nur den Internetanschluss zur Verfügung. Weitere durch die Nutzung des Internetanschlusses entstehende Kosten (z.B. für Downloads) trägt der Mieter selbst.

 

Stellt der Vermieter einen Router zur Verfügung, teilt er dem Mieter oder Wohnraumnutzer die Zugangsdaten für die Internetverbindung mit. Der Mieter oder Wohnraumnutzer ist verpflichtet, die ggf. mögliche WLAN-Funktion des Routers nur verschlüsselt zu nutzen (WLAN-Schlüssel), um eine unberechtigte Nutzung des WLAN-Netzes zu verhindern. Die Internet-Zugangsdaten und der WLAN-Schlüssel sind ausschließlich für den Mieter oder Wohnraumnutzer bestimmt und dürfen nicht an dritte Personen weitergeben werden. Die Parteien sind sich einig, dass allein der Mieter für die Nutzung der Internetverbindung haftet und dass eine rechtswidrige Internetnutzung (z.B. illegales File-Sharing oder rechtswidrige Downloads oder Uploads) verboten ist. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Internetnutzung entstehen sollten. Im Falle einer rechtswidrigen Nutzung kann der Vermieter den Anschluss fristlos sperren. Der Mieter kann in diesem Falle keine Mietminderung geltend machen.

 

§ 9 Kündigung (Stornierung) des Mietvertrags

Der Vertrag kann zu den folgenden Bedingungen gekündigt / storniert werden:

  • Bei Stornierung / Kündigung bis zu 7 Tage vor dem Mietbeginn werden 25 % des Mietpreises zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei Buchungen, die 3 oder zwei Tage vor Mietbeginn erfolgen.
  • Bei Stornierung / Kündigung bis zu 1 Tag vor dem Mietbeginn wird die Gesamtmiete zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Buchungen, die erst 1 Tag vor Mietbeginn erfolgen.

Die Kündigung / Stornierung des Mietverhältnisses hat zu ihrer Wirksamkeit in Textform zu erfolgen.

 

§ 10 Vorzeitiger Auszug, Nichtanreise und Untervermietung

 

Zieht der Wohnraumnutzer vor Ende des Mietvertrags aus, berührt dies nicht die Mietzahlungspflicht für die verbleibende Mietzeit. Dies gilt auch für den Fall der Nichtanreise. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter umgehend über den Auszug bzw. die Nichtanreise zu informieren.

Eine Untervermietung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 11 Beendigung des Mietverhältnisses

Bei Ende des Mietverhältnisses sind die Räumlichkeiten vollständig geräumt und sauber an den Vermieter zu übergeben. Persönliche Gegenstände des Mieters dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters im Objekt verbleiben.

Sämtliche Schlüssel sind dem Vermieter auszuhändigen. Dies gilt auch für vom Mieter etwa nachträglich angefertigte Schlüssel. Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem Vermieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

 

§ 12 Keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses

Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzen des Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter nach Ablauf der Mietzeit wird ausdrücklich widersprochen, § 545 BGB findet also keine Anwendung.

 

§ 13 Sonderwünsche, Nebenabreden

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich, bedürfen aber zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

 

§ 14 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, soweit zulässig, Mainz.

 

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.